Rechtliches

AGB / Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen von Motourismo für die Buchung von Motorrad- und Abenteuerreisen geprüfter Veranstalter.

Allgemeine Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen (AGB)

Motourismo — Reisebüro und Vermittlungsplattform

VORWORT

Motourismo vermittelt Motorrad-, Abenteuer- und Expeditionsreisen von OVERCROSS und weiteren geprüften Reiseveranstaltern. Durchgeführt werden diese Reisen vom jeweiligen Veranstalter — nicht von Motourismo. Diese Bedingungen regeln deshalb zwei Dinge: unsere Rolle als Vermittler und die Nutzung dieser Plattform.

Für die Reise selbst gelten die Reisebedingungen des Veranstalters. Du erhältst sie zusammen mit den vorvertraglichen Informationen vor der Buchung und mit der Reisebestätigung.

Bitte nimm dir Zeit, beide Dokumente in Ruhe durchzulesen. Bei Fragen stehen wir dir vor, während und nach der Buchung zur Verfügung — auch dann, wenn dein Vertragspartner der Veranstalter ist.

1. Geltungsbereich und Rolle von Motourismo

1.1 Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform motourismo.com sowie für die Vermittlung von Reiseleistungen durch Motourismo, Inhaber Hryhorii Sukhikh (nachfolgend „Motourismo“).

1.2 Motourismo ist Reisevermittler im Sinne des § 651v BGB und offizieller Partner von OVERCROSS. Motourismo ist nicht Reiseveranstalter, führt keine Reisen selbst durch und wird nicht Vertragspartner des Reisevertrages.

1.3 Der Reisevertrag kommt ausschließlich zwischen dir und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande — OVERCROSS oder dem in der Tourbeschreibung und in der Reisebestätigung namentlich genannten Veranstalter. Für diesen Vertrag gelten dessen Reisebedingungen sowie die §§ 651a ff. BGB.

1.4 Soweit diese AGB und die Reisebedingungen des Veranstalters voneinander abweichen, gehen für den Reisevertrag die Bedingungen des Veranstalters vor.

2. Zustandekommen der Buchung

2.1 Die Darstellung von Reisen auf der Plattform ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Buchungswunsches.

2.2 Mit dem Absenden des Buchungsformulars gibst du ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages gegenüber dem Veranstalter ab. Motourismo nimmt dieses Angebot entgegen und leitet es unverzüglich weiter. Eine automatische Eingangsbestätigung von Motourismo ist noch keine Buchungsbestätigung.

2.3 Der Reisevertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter die Buchung annimmt. Der Veranstalter stellt dir bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung.

2.4 Weicht die Bestätigung des Veranstalters von deinem Buchungswunsch ab, liegt darin ein neues Angebot des Veranstalters, an das er im dort genannten Umfang gebunden ist. Der Vertrag kommt auf dieser Grundlage zustande, wenn du die Annahme erklärst oder die vereinbarte Anzahlung leistest.

2.5 Anfragen über das Anfrageformular und Gespräche über den Chat sind unverbindlich und begründen keinen Reisevertrag.

2.6 Der Anmelder steht für die Richtigkeit der Angaben und für die Vertragspflichten aller von ihm angemeldeten Mitreisenden ein.

3. Preise, Zahlung und Rechnungsstellung

3.1 Preise, Leistungen, Termine und Teilnahmevoraussetzungen stammen vom jeweiligen Veranstalter. Maßgeblich sind die vorvertraglichen Informationen gemäß Art. 250 EGBGB und die Reisebestätigung des Veranstalters.

3.2 Anzahlung, Restzahlung und Rechnungsstellung erfolgen nach den Zahlungsbedingungen des Veranstalters und unmittelbar an diesen bzw. an OVERCROSS. Eine Vorauszahlung an Motourismo ist über die Plattform nicht zu leisten.

3.3 Für die Vermittlung berechnet Motourismo dir kein gesondertes Entgelt, sofern nicht vor Abgabe des Buchungswunsches ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist. Motourismo wird vom Veranstalter vergütet.

3.4 Nimmt Motourismo im Einzelfall Zahlungen auf den Reisepreis entgegen, geschieht dies ausschließlich unter den Voraussetzungen des § 651v Abs. 2 BGB, also nur nach Übergabe eines wirksamen Sicherungsscheins des Veranstalters.

4. Insolvenzabsicherung und Sicherungsschein

Bei Pauschalreisen ist der Veranstalter gemäß § 651r BGB zur Absicherung der Kundengelder verpflichtet. Den Sicherungsschein nach § 651r Abs. 4 BGB erhältst du vom Veranstalter; Motourismo händigt ihn aus, soweit er uns dafür übermittelt wird.

Motourismo schuldet als Reisevermittler keine eigene Kundengeldabsicherung und tritt für die Insolvenz eines Veranstalters nicht ein.

5. Umbuchung, Rücktritt und Stornokosten

5.1 Rücktritt, Umbuchung und die dafür anfallenden Kosten richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des Veranstalters und nach §§ 651h ff. BGB. Die jeweils geltende Stornostaffel wird dir vor der Buchung in den vorvertraglichen Informationen ausgewiesen.

5.2 Rücktritts- und Umbuchungserklärungen sind gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Bei Motourismo eingehende Erklärungen leiten wir unverzüglich weiter; für den fristwahrenden Zugang empfehlen wir zusätzlich die direkte Erklärung in Textform gegenüber dem Veranstalter.

5.3 Der Anspruch, einen Ersatzteilnehmer zu stellen (§ 651e BGB), besteht gegenüber dem Veranstalter.

5.4 Motourismo empfiehlt den Abschluss einer:

  • Reiserücktrittsversicherung
  • Auslandskrankenversicherung

6. Reisemängel, Gewährleistung und Haftung

6.1 Ansprüche wegen Reisemängeln — Abhilfe, Minderung, Kündigung, Schadensersatz — bestehen gegenüber dem Veranstalter. Mängel sind unverzüglich vor Ort der Reiseleitung bzw. dem Veranstalter anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Gerne unterstützen wir dich dabei, den Kontakt herzustellen.

6.2 Motourismo haftet ausschließlich für die Verletzung eigener Pflichten aus dem Vermittlungsverhältnis, insbesondere für die ordnungsgemäße Weiterleitung von Buchungswünschen und Erklärungen sowie für die Informationspflichten nach § 651v BGB. Für die Erbringung der Reiseleistungen selbst haftet Motourismo nicht.

6.3 Motourismo haftet unbeschränkt bei:

  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
  • Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Motourismo nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

6.4 Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen; Ansprüche aus Reisemängeln gegen den Veranstalter verjähren nach zwei Jahren.

7. Angaben und Inhalte auf der Plattform

Beschreibungen, Bilder, Preise und Termine werden von den Veranstaltern bereitgestellt und über die Partner-Schnittstelle laufend aktualisiert. Motourismo prüft sie nach bestem Wissen, kann aber keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit übernehmen. Verbindlich sind allein die vorvertraglichen Informationen und die Reisebestätigung des Veranstalters.

Die Online-Tourbeschreibung ist ausschließlich als Reisevorschlag gemäß § 651 BGB i. V. m. Art. 250 EGBGB zu verstehen und soll irreführender Werbung nach § 5 UWG ausdrücklich vorbeugen. Änderungen des Reiseverlaufs durch Veranstalter, Tourguide oder Reiseleitung sind insbesondere bei Abenteuer- und Expeditionsreisen jederzeit möglich — etwa Routenänderungen, Etappenanpassungen, Grenzübertritte oder Zeitplanänderungen. Ein bestimmter Reiseverlauf oder das Erreichen eines bestimmten Zielortes kann daher nicht garantiert werden.

8. Charakter der vermittelten Reisen

Zu den Abenteuerreisen, die wir vermitteln, gehören Teamwork und ein paar einfache Spielregeln, die wir von Reisen mit Freunden kennen. Die Teilnahme ist immer mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung verbunden — das möchten wir vor der Buchung unmissverständlich klarmachen.

Wer an einer Gruppen-, Motorrad-, Geländewagen- oder individuellen Abenteuerreise teilnimmt, muss sich bewusst sein, dass Unwägbarkeiten wie Unwetter, politische Krisen, Krankheiten, wilde Tiere sowie physische oder psychische Beeinträchtigungen von Mitreisenden zu Änderungen des Reiseplans führen können.

Bei Outdoor- und Expeditionsreisen bestehen erhöhte Risiken:

  • Unfall
  • Krankheit
  • Naturgefahren
  • eingeschränkte Rettungsmöglichkeiten

Auf Abenteuer- und Campingreisen gibt es keine Bedienung für Zeltaufbau oder Essenszubereitung; die Aufgaben des täglichen Ablaufs werden im Team organisiert. Luxus und Bequemlichkeit stehen nicht immer im Vordergrund. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung; für Fahrerlaubnis, Fahrpraxis und gesundheitliche Eignung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Voraussetzungen im Einzelnen legt der Veranstalter fest.

9. Pass-, Visa-, Gesundheits- und Zollvorschriften

Motourismo unterrichtet dich gemäß § 651v i. V. m. § 651d BGB nach bestem Wissen über allgemeine Bestimmungen zu:

  • Pass- und Visaerfordernissen
  • Sicherheitslage
  • gesundheitspolizeilichen Formalitäten

Diese Angaben beziehen sich auf Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten. Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an das zuständige Konsulat. Verantwortlich für die Beschaffung und das Mitführen von Pass, Visa und Impfnachweisen bleibt der Reisende selbst.

10. Anreise, Flüge und Mietfahrzeuge

10.1 Die Anreise zum Startpunkt erfolgt eigenständig durch den Reisenden, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil der gebuchten Reise ist.

10.2 Flüge werden direkt mit der Fluggesellschaft gebucht; der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Reisendem und Fluggesellschaft zustande. Motourismo kann auf ausdrücklichen Wunsch bei der Flugbuchung vermitteln, ist aber nicht Vertragspartner der Airline.

10.3 Bei Miet- und Leihfahrzeugen gelten die Mietverträge des jeweiligen Vermieters. Schäden und Selbstbeteiligungen trägt der Nutzer. Offroad-Fahrten außerhalb der EU können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.

10.4 Sonderkosten trägt der Reisende selbst, insbesondere:

  • Rettung
  • medizinische Behandlung
  • Rücktransport
  • Flugumbuchungen

11. Nutzung der Plattform

Die Plattform darf zu Informations-, Anfrage- und Buchungszwecken genutzt werden. Automatisierte Abfragen, das systematische Auslesen von Inhalten sowie jede Nutzung, die den Betrieb beeinträchtigt, sind nicht gestattet. Texte, Bilder und Daten sind urheberrechtlich geschützt; eine Weiterverwendung bedarf der vorherigen Zustimmung von Motourismo oder des jeweiligen Rechteinhabers.

12. Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten wird gewährleistet. Für die Vermittlung übermitteln wir deine Buchungs- und Anfragedaten an den jeweiligen Veranstalter bzw. an OVERCROSS. Details findest du in der Datenschutzerklärung.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Motourismo.

14. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:

https://ec.europa.eu/consumers/odr

Motourismo ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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