Ein Carnet de Passages ist für Marokko nicht nötig – das vereinfacht die Einreise mit eigenem Motorrad erheblich. Stattdessen füllst du am Hafen oder Grenzposten das Zollformular D16ter aus, in das die Daten deines Fahrzeugscheins übertragen werden. Dieses Papier begleitet dich bis zur Ausreise und darf nicht verloren gehen. Die vorübergehende Einfuhr gilt für sechs Monate pro Kalenderjahr und ist an die Dauer deines Aufenthalts gekoppelt.
Im Idealfall steht das Motorrad auf deinen eigenen Namen. Ist das nicht der Fall – etwa bei einer geliehenen oder gemeinsam genutzten Maschine – braucht es eine notariell beglaubigte Vollmacht des Halters, übersetzt ins Französische. Bei Leasing- oder finanzierten Fahrzeugen kommt zusätzlich eine schriftliche Freigabe der Bank dazu. Fehlt dieses Papier, kann die Einfuhr scheitern, und zwar erst, nachdem die Fähre schon abgelegt hat.
Bei der Versicherung lohnt ein Blick auf die Grüne Karte: Steht das Kürzel MA darauf und ist es nicht durchgestrichen, bist du gedeckt. Viele Versicherer in Europa schließen Marokko jedoch aus. Ohne gültige MA-Deckung kaufst du die Haftpflicht direkt am Grenzposten bei der Assurance Frontière, meist für zehn Tage, einen Monat oder länger.
Als Einreisepunkt bietet sich Tanger Med an: Die Fähre kommt aus Algeciras, und Pass- sowie Zollkontrolle liegen dort dicht beieinander, was für Motorräder besonders unkompliziert ist. Über die spanischen Exklaven Ceuta und Melilla einzureisen dauert erfahrungsgemäß deutlich länger.